Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12382
LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09 (https://dejure.org/2009,12382)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2009 - 13 Sa 120/09 (https://dejure.org/2009,12382)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 13 Sa 120/09 (https://dejure.org/2009,12382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Telefonat; privat; unerlaubt führen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Telefonat; privat; unerlaubt führen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei privaten Telefongesprächen am Arbeitsplatz

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Privattelefonate - fristlose Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 15 Abs. 1 S. 2
    Außerordentliche Kündigung bei privaten Telefongesprächen am Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09
    In dem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen können (z.B. BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09
    Die weiter vorzunehmende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände des Einzelfalles führt entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts zu keinem anderen Ergebnis, weil das Beendigungsinteresse der Beklagten das Bestandsinteresse des Klägers überwiegt (vgl. z.B. BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - AP BGB § 626 Nr. 203).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09
    In dem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen können (z.B. BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    Auszug aus LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09
    In dem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass private Telefonate, die unerlaubt über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigen können (z.B. BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

    So kann z.B. eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1991, welche das private Telefonieren im Nahbereich gestattete, betreffend einen Fall aus dem Jahr 2008 dahingehend ausgelegt werden, dass das Telefonieren in ein Mobilfunknetz nicht erlaubt ist (LAG Hamm 26.06.2009 - 13 Sa 120/09, juris Rn. 79).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Ebenso kann es einen Kündigungsgrund darstellen, wenn die Privatnutzung des dienstlichen Telefons nur unter der Bedingung erlaubt war, dass der Arbeitnehmer seine Privatgespräche durch Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer kennzeichnet (LAG Hamm, Urteil vom 26. Juni 2009, Az: 13 Sa 120/09, zitiert nach juris; LAG Hamm, Urteil vom 28. November 2008, Az: 10 Sa 1921/07, zitiert nach juris, LAG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007, Az: 17 Sa 1543/06, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht